segelnetz.de

UKW-Sprechfunkzeugnis Abschnitt I


Insgesamt 157 amtliche Prüfungsfragen in 4 Abschnitten zum Üben:

Zum Bestehen der Funkprüfung müssen 80% der Fragen richtig beantwortet werden. Auf dieser Seite also mindestens 36.


1. Ist für das Betreiben von Seefunkanlagen bzw. Binnenschiffahrtsfunkanlagen eine Frequenzzuteilung notwendig?

Ja, aber nur auf funkausrüstungspflichtigen Schiffen
Ja
Ja, aber nur auf Fahrgastschiffen
Ja aber nur bei Funkanlagen mit mehr als 1 Watt

2. Nach welcher Vorschrift ist eine Frequenzzuteilung zur Nutzung für das Betreiben einer Seefunkstelle bzw. einer Schiffsfunkstelle erforderlich?

Schiffssicherheitsverordnung
Telekommunikationsgesetz
Internationales Übereinkommen "SOLAS"
Gesetz über Aufgaben des Bundes in der Seeschifffahrt(GABGS)

3. Welche Behörde erteilt Frequenzzuteilungen zur Nutzung für das Betreiben von Seefunkstellen?

die zuständige Bezirksdirektion der Telekom AG
die nächste Niederlassung der Telekom AG
das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Außenstelle Hamburg

4. Welche Behörde erteilt Frequenzzuteilungen zur Nutzung für das Betreiben von Schiffsfunkstellen?

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Außenstelle Mülheim /Ruhr
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Außenstelle Koblenz
Das Bundesministerium für Verkehr
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie

5. Kann eine ohne Frequenzzuteilung betriebene Funkanlage an Bord eines Schiffes außer Betrieb gesetzt werden?

Ja, aber nur mit Einverständnis des Besitzers
Ja
Nein
Ja, aber nur wenn Gespräche ins öffentliche Telefonnetz geführt wurden

6. Welche Behörde hat das Recht, Funkanlagen an Bord zu überprüfen?

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
Die Hafenbehörde
Der Verkehrsminister
Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion

7. In welchem internationalen Dokument wird die Abwicklung des Seefunkverkehrs weltweit geregelt?

Konvention der Fernmeldeunion (UIT)
Telekommunikationsgesetz (TKG)
In den Radio Regulations (VO Funk)
Schiffssicherheitsverordnung(SchSV)

8. Welches Dienstwerk muß sich nach der Binnenschiffahrtspolizeiverordnung an Bord eines Schiffes befinden, das am Binnenschiffahrtsfunk teilnimmt?

Die regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk
Das Merkblatt für die automatische Identifizierung von Schiffsfunkstellen
Das Handbuch Seefunk
Das Handbuch Binnenschiffahrtsfunk

9. Eine Seefunkstelle möchte ins öffentliche Netz telefonieren. Was muß veranlaßt werden?

Die Küstenfunkstelle muß vorher schriftlich unterrichtet werden
Es muß ein Vertrag mit einer Abrechnungsgesellschaft abgeschlossen werden
Nichts
Ein Selektivrufdekoder muß ins Funkgerät eingebaut werden

10. Welche der nachfolgend genannten Funkstellen ist eine Seefunkstelle?

Ein Navigationsempfänger
Eine mobile Funkstelle des Seefunkdienstes an Bord eines nicht dauernd verankerten Seefahrzeuges
Eine mobile Funkstelle des Flugfunkdienstes, die am Seefunkdienst teilnimmt
Eine mobile Schffsfunkstelle des Binnenschifffahrtsfunks an Bord eines seegehenden Schiffes

11. Welche der nachfolgend genannten Funkstellen ist eine Schiffsfunkstelle?

Eine ortsfeste Funkstelle der Hafenbehörden
Eine mobile Funkstelle des Seefunkdienstes
Ein Radargerät auf einem Schiff
Eine mobile Funkstelle des Binnenschiffahrtsfunks, die sich an Bord eines Schiffes befindet, das nicht ständig festgemacht ist

12. Unterliegen UKW-Sprechfunkanlagen vor dem Einsatz auf Schiffen einer Zulassungspflicht?

Nur für Funkanlagen in internationalen Gewässern
Das hängt vom Gerätefabrikat ab
Nein
Ja

13. Muß die Urkunde über die Frequenzzuteilung für eine Seefunkstelle auch auf einem Sportfahrzeug mitgeführt werden?

Nein, wenn eine Kopie an Bord ist
Nein
Ja, sie muß an Bord so aufbewahrt werden, daß sie jederzeit vorgewiesen werden kann
Nein, sie muß sicher zu Hause verwahrt werden

14. Muß die Urkunde über die Frequenzzuteilung für eine Schiffsfunkstelle an Bord aufbewahrt werden?

Ja, aber nur bei gewerblich genutzten Fahrzeugen
Nein
Das entscheidet der Schiffsführer
Ja

15.Ihre Seefunkstelle soll am Binnenschiffahrtsfunk teilnehmen. Was müssen Sie veranlassen?

Sie müssen sich bei der Küstenfunkstelle abmelden und bei der nautischen Information für den Binnenschifffahrtsfunk anmelden
Da die Frequenzzuteilung auch in der Binnenschifffahrt gilt, ist nichts zu tun
Es ist eine Genehmigung bei der Telekom zu beantragen
Die Seefunkstelle muß zusätzlich mit einer Funkanlage für den Binnenschiffahrtsfunk ausgerüstet werden

16.Dürfen Schiffsfunkstellen am Seefunkdienst teilnehmen?

Ja, aber die Ausgangsleistung der Binnenfunkanlage muß auf allen Kanälen erhöht werden
Ja, im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten
Ja, wenn eine bessere Antenne installiert wird
Nein

17. Dürfen Schiffsfunkstellen mit Küstenfunkstellen Funkverkehr abwickeln?

Ja, wenn alle Kanäle mit 25 Watt betrieben werden
Ja, wenn der Sprechfunkverkehr von einer Person mit Sportbootführerschein "See" ausgeübt wird
Nein
Ja

18. Die UKW-Sprechfunkanlage soll ausgebaut und durch ein anderes Fabrikat ersetzt werden. Was ist zu beachten?

Die zuständige Niederlassung der Telekom ist zu benachrichtigen
Die neue Anlage muß ebenfalls für den entsprechenden Dienst zugelassen sein, und die Umrüstung muß der Reg TP schriftlich angezeigt werden
Es dürfen nur energiesparende Anlagen eingebaut werden
Es dürfen nur Semi-Duplex-Geräte eingesetzt werden

19.Woran erkennt man, ob ein Funkgerät zugelassen ist?

An der Gerätenummer
An der Zulassungskennzeichnung
Am GS- Zeichen
Am Herstellerzeichen

20. Wer stellt in der Bundesrepublik Deutschland Seefunkzeugnisse aus?

Die deutsche Telekom AG
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
Der Bundesminister für Verkehr
Die staatlichen Ausbildungsstätten der Küstenländer

21. Worin sind die internationalen Regelungen für den Erwerb von Seefunkzeugnissen aufgeführt?

Im internationalen Übereinkommen zum Schutz menschlichen Lebens auf See
In der Vollzugsverordnung für internationale Fernmeldedienste
Im Telekommunikationsgesetz
In den Radio Regulations (VO Funk)

22. Wer an Bord kann eine uneingschränkte Kontrolle über die Seefunkstelle ausüben?

Der leitende technische Offizier
Der Lotse bei schwierigen Manövern
Der Schiffseigner nach Absprache mit dem Kapitän
Der Kapitän

23. Zum Bedienen der Funkanlagen von Seefunkstellen, die ausschließlich für den Sprech-Seefunkdienst auf UKW eingerichtet sind, ist mindestens erforderlich:

Das allgemeine Betriebszeugnis für Funker
Das allgemeine Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst
Das allgemeine Seefunkzeugnis
Das UKW-Sprechfunkzeugnis

24. Zum Bedienen der Funkanlagen einer Schiffsfunkstelle ist mindestens erforderlich:

Das UKW-Betriebszeugnis für den Seefunkdienst
Das allgemeine Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst
Das allgemeine Seefunkzeugnis
Das UKW-Sprechfunkzeugnis

25. Ist das Funkzeugnis an Bord mitzuführen?

Ja, aber nur wenn das Fahrzeug nicht im Schiffsregister eingetragen ist
Nein, weil es an Land sicherer aufbewahrt werden kann
Das entscheidet der Inhaber der Frequenzzuteilung
Ja

26.Sind Inhaber des UKW-Sprechfunkzeugnisses berechtigt, eine Grenzwellen-Sprechfunkanlage an Bord eines Schiffes zu bedienen?

Ja
Ja, wenn das Schiff die Hoheitsgrenze überschritten hat
Das hängt davon ab ob es sich um eine Schiff-Schiff oder eine Schiff-Land-Verbindung handelt
Nein

27. Sind Inhaber des UKW- Sprechfunkzeugnisses berechtigt, eine Kurzwellen-Sprechfunkanlage an Bord eines Schiffes zu bedienen?

Nein
Das hängt davon ab ob es sich um eine Schiff-Schiff oder eine Schiff-Land-Verbindung handelt
Ja
Ja, wenn die Reichweite der UKW-Anlage nicht ausreicht

28. Ist der Funker verpflichtet, sein Funkzeugnis ausländischen Prüfbeamten auf Verlangen vorzuzeigen?

Ja
Nein
Nur wenn seine Betriebsabwicklung zu Beanstandungen Anlass gab
Das entscheidet der Kapitän

29. Darf eine zuständige ausländische Verwaltung die Funkanlagen an Bord überprüfen, wenn die Urkunde über die Frequenzzuteilung nicht vorgelegt werden kann oder offenkundige Unregelmäßigkeiten festgestellt worden sind?

Ja, aber nur von Behörden der Länder, diedie Schiffsicherheitsverordnung unterzeichnet haben
Ja, wenn der Schiffseigner zustimmt
Nein, nur die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ist befugt, die Anlagen zu überprüfen
Ja, die für die Funkstelle zuständige Person muß diesem Verlangen jederzeit nachkommen

30. Zur Kennzeichnung der Funkstellen werden Rufzeichen verwendet. Welches der nachfolgend aufgeführten Rufzeichen kennzeichnet eine Seefunkstelle?

DA4753
DAN
DAWML
DEDU

31. Zur Kennzeichnung der Funkstellen werden Rufzeichen verwendet. Welches der nachfolgend aufgeführten Rufzeichen kennzeichnet eine Schiffsfunkstelle?

DA3161
DAK
DC2614
DABC 62

32. Das vierstellige Unterscheidungssignal wird zugeteilt:

von der REG TP
von der Zulassungsstelle
von Inmarsat
von dem Schiffsregister

33. Wer erteilt in Deutschland den Seefunkstellen sechsstellige Rufzeichen?

Die Niederlassung 1 Hamburg der Deutschen Telekom AG
die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Außenstelle Hamburg
Das für den Heimathafen zuständige Schiffsregister
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH)

34. Welche der nachfolgend aufgeführten Funkstellen ist eine Küstenfunkstelle?

Radio Bremen
Deutsche Welle
Alexandria Radio
Helgoland Phare

35. Welche der nachfolgend aufgeführten Funkstellen ist eine Küstenfunkstelle des Revier- und Hafenfunkdienstes?

Radio Hamburg Hafen
Helgoland Radio
Bremerhaven Traffic Radio
Hamburg Tower

36. Der Binnenschiffahrtsfunk in der Bundesrepublik Deutschland umfaßt mehrere Verkehrskreise. Welche sind es?

öffentlicher mobiler Landfunkdienst, Schiff-Schiff,Nautische Information,Hafenbehörde-Schleuse
Schiff-Schiff,Schiff-Hafenbehörde,Funkverkehr an Bord,nicht öffentlicher mobiler Landfunk
Schiff-Schiff, Nautische Information, Schiff-Hafenbehörde, Funkverkehr an Bord
Schiff-Schiff,Nautische Information,Ortungsfunk,Funkverkehr an Bord

37. Wann ist es Personen, die kein Seefunkzeugnis besitzen, erlaubt, über das Funkgerät der Seefunkstelle zu sprechen?

Gar nicht
Unter der Aufsicht eines Inhabers eines Seefunkzeugnisses
Wenn der Funker nicht auf Wache ist
Wenn die Leistung der UKW-Anlage auf dem entsprechenden Kanal 1 Watt nicht überschreitet

38. Ist der Funker verpflichtet, das Fernmeldegeheimnis zu wahren?

Ja
Nein, wenn er ein gültiges Seefunkzeugnis hat
Nein
Ja, jedoch nicht gegenüber dem Steward

39. Was ist zu veranlassen, wenn der Schiffsname geändert wird?

Die Frequenzzuteilungsurkunde kann vom Schiffseigner selbst angepasst werden
Die WSD Nord ist schriftlich zu unterrichten
Die Reg TP ist schriftlich über die Namensänderung zu unterrichten, wobei die Frequenzzuteilungsurkunde zur Namensänderung mit einzusenden ist
Die Wasserschutzpolizei die für den Heimathafen des Schiffes zuständig ist, muß informiert werden

40. Wenn ein Schiff mit einer Seefunkstelle verkauft wird,

ist hinsichtlich der Frequenzzuteilungsurkunde nichts zu unternehmen
muß die Funkanlage überprüft werden
gilt die Frequenzzuteilungsurkunde weiterhin, bis sie widerrufen wird
muß der alte Eigner die Reg TP hierüber schriftlich informieren und die Frequenzzuteilungsurkunde an die Reg TP zurückgeben

41. Kann der Funker bei Vorliegen besonderer Umstände von der Pflicht, das Fernmeldegeheimnis zu wahren, entbunden werden?

Ja, von Beamten der REG TP
Ja, durch die Prüfungsbehörde, die das Funkzeugnis ausgestellt hat
Nein
Ja

42. Darf die See- oder Schiffsfunkstelle in Häfen der Bundesrepublik Deutschland auf UKW senden?

Das ist von Hafen zu Hafen verschieden
Ja
Nein
Ja, aber nur wenn in Hafennähe kein UKW-Rundfunksender betrieben wird

43. Ist das Senden auf UKW in ausländischen Häfen gestattet?

Das hängt von den Vorschriften des betreffenden Landes ab
Ja
Nein
Das ist abhängig von der Funkwellenausbreitung

44. Welche Dienstbehelfe müssen bei einer Seefunkstelle, die aussschließlich mit UKW ausgerüstet ist, an Bord mitgeführt werden?

Mitteilungen für Seefunkstellen und Schiffsfunkstellen
Nautischer Funkdienst Band I bis IV
Schiffsicherheitsverordnung, MERSAR-Vorschriften,SOLAS mit Änderungen von 1983
Nachrichten für Seefahrer

45. Dürfen im Binnenschiffahrtsfunk auf Kleinfahrzeugen tragbare UKW-Sprechfunkanlagen benutzt werden?

Ja, wenn die Leistung mindestens 5 Watt beträgt
Nein
Ja, wenn die Geräte mit einer DSC-Einrichtung versehen sind
Ja, wenn die Reichweite mindestens 10 km beträgt




segelnetz.de - Der Server für Wassersport und Reise!