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UKW Information
UKW - Funk: Neue Frequenz- und Kanalzuweisung:
Änderungen im UKW-Seefunkdienst seit 1.1.2004
Seefunkgeräte, die seit 1.1.2004 zum Betrieb auf Seefunkstellen angemeldet werden, müssen den ab diesem Stichtag geltenden Vorschriften entsprechen. Es werden nur noch Geräte mit einer Kanalkonfiguration wie unten angegeben zugelassen.
Vorhandene Anlagen auf Schiffen genießen Bestandsschutz. Die Schiffseigner sind für disziplinierte Nutzung ihrer Altanlagen verantwortlich. Bei Verkauf der Seefunkanlage oder des Schiffes mit Funkanlage werden Altgeräte beim neuen Eigner aber nicht mehr zugelassen außer der Hersteller bietet ein typengeprüftes Update an. Zum Teil sind nur wenige Jahre alte UKW Seefunkanlagen nicht mehr zulassungsfähig, weil die Hersteller keine Updates anbieten. So sind viele gebrauchte, aber eigentlich moderne UKW Seefunkanlagen fast unverkäuflich. Nicht mehr zulassungsfähige Geräte können legal nur auf dem Amateurfunkmarkt abgesetzt werden. (Lizenzierte Funkamateure dürfen Funkanlagen auf Amateurfrequenzen umrüsten.)
Die Kanäle 75 und 76 waren bisher „Sperrkanäle“ als Sicherheitsabstand zum Kanal 16
75 Simplex Funkverkehr an Bord 156,775 156,775 Ab 1.1.2004 freigegeben
16 Simplex Not + Anruf 156,800 156,800 Sprechfunk
76 Simplex Funkverkehr an Bord 156,825 156,825 Ab 1.1.2004 freigegeben
Die Kanäle 87 und 88 waren bisher Duplexkanäle für den Verkehr „Schiff - Küstenfunkstelle“
87 simplex CR - Revier 157,375
161,975 AIS 1 simplex
28 duplex CP 157,400 162,000 Borkum Radio
88 simplex CR - Revier 157,425
162,025 AIS 2 simplex
CP = öffentl. KüFuSt (correspondence publique) CR = KüFuSt beschränkt öffentlich
Zusammengefasst:
Auf den neuen UKW Seefunkgeräten sind die AIS Frequenzen nicht mehr vorhanden. Besitzer von Altgeräten (Geräte unter Bestandsschutz) können auf den Kanälen 87 und 88 keine öffentlichen Küstenfunkstellen mehr erreichen. Den Küstenfunkstellen sind andere Kanäle zugewiesen worden. Altgeräte können wegen der Betriebsart „SIMPLEX“ auch nicht mit Küstenfunkstellen des Revierfunkdienstes, denen diese Kanäle jetzt zugewiesen sind, kommunizieren, da jetzt auf den beiden Kanälen im „DUPLEX-Modus“ gearbeitet wird; sie können allenfalls die AIS-Chirpsignale hören. Die Kanäle 75 und 76 sind gesperrt bei Altgeräten und können nicht genutzt werden.
Kanal 16 ist und bleibt bis in nicht absehbarer Zukunft Not- und Anrufkanal und zwar:
Notkanal für die Abwicklung des Notverkehrs
für Nicht- GMDSS Fahrzeuge (Klein- und Sportschifffahrt, kein DSC an Bord)
Anrufkanal an Küstenfunkstellen, die nur auf Kanal 16 Anrufe entgegennehmen; (DP07 Seefunk bitte weiterhin auf den Anrufkanälen direkt anrufen)
Anrufkanal Schiff zu Schiff (wenn kein Notverkehr abgewickelt wird)
Kanal zur Übermittlung von Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen (Bedingung: auf Kanal 16 wird zur Zeit kein Notverkehr abgewickelt; längere Meldungen sollten auf einem Arbeitskanal gesendet werden)
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