Der Sportbootführerschein -wann, wo und wie?

  • Jeder, der auf Seeschifffahrtsstraßen ein Boot mit mehr als 3, 68 kW (5 PS) benutzen will, muß den amtlichen  Sportbootführerschein-See besitzen.Die entsprechenden Regeln stehen in der Seeschifffahrtsstrassenordnung.
  • Wer auf den Binnenschifffahrtsstraßen ein Sportboot von weniger als 15 m Länge mit einer Motorleistung von mehr als 3, 68 kW (5 PS) führen will, muß den  Sportbootführerschein-Binnen besitzen.
  • Abweichend davon ist auf bestimmten in Berlin und Brandenburg gelegenen Binnenschifffahrtsstraßen auch für Segeln und Surfen sowie für Fahrzeuge mit einer geringeren Motorleistung der Sportbootführerschein Binnen vorgeschrieben. Darüber hinaus wird der Sportbootführerschein-Binnen "Segeln" und "Surfen" auf zahlreichen Landes- und Kommunalgewässern für Fahrzeuge unter Segel bzw. Segelsurfer vorgeschrieben (z.B.: Bodensee(vierwöchige Sondererlaubnis wird erteilt), Steinhuder Meer, Dümmersee, Duisburger-Sechsseenplatte, Auesee bei Wesel, Xantener Nordsee usw).

Es ist jedem überlassen, wie er sich die erforderlichen Kenntnisse aneignet. Man kann sich im Selbststudium auf die Prüfung vorbereiten (probieren Sie mal unser Quiz!) oder in  Ausbildungskursen in gewerblichen Schulen (z.B. Segelschule Nautico, Essen), Sportvereinen, Volkshochschulen usw. die erforderlichen Kenntnisse erwerben. Nach bestandener Prüfung ist es wichtig, dass das während des Kurses erworbene Wissen in der Praxis ständig geübt wird! Die in der ehemaligen DDR erworbenen Befähigungsnachweise zum Führen von Sportbooten gelten in Deutschland uneingeschränkt weiter. Sie können aber auch in die Sportbootführerscheine - See und - Binnen umgeschrieben werden. Für Fahrten ins Ausland wird eine Umschreibung empfohlen, für Fahrten in den Niederlanden ist sie sogar notwendig. Umschreibungen werden nur durch den Deutschen  Segler-Verband und den Deutschen Motoryachtverband  vorgenommen.

 Meldungen aus Eurokratien: Die bisherigen Sportboot- führerscheine Binnen und See haben ausgedient und werden ab sofort durch die Europa-Version ersetzt. Wer noch den alten Schein hat, kann ihn umschreiben lassen.  Wer jetzt erst die Prüfung besteht, erhält sofort den Neuen Schein. Die Prüfungsfragen sind gleich geblieben (vorerst...)  (Stand:1/ 2001)      Auch dasUKW-Sprechfunkzeugnis hat es jetzt kalt erwischt! Demnächst gibt es zwei getrennte Zeugnisse für Binnen und See. Die alten Lappen gelten aber weiter.
Die Prüfungen zu den neuen Funkscheinen sind leider sehr teuer, aber auf Dauer kaum zu umgehen.

Letzte Info: Für den Erwerb des SKS ist vorerst der Funkschein mit GMDSS noch nicht zur Prüfung erforderlich. Vercharterer werden aber ab 2008 diesen Schein verlangen, wenn man ein Schiff mietet.