segelnetz Revierinfo - Grundinformation Frankreich
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Wassersportinformation Frankreich
Allgemeine Vorschriften:
Eine Versicherungspflicht besteht in Frankreich nicht, aber eine Sportboot-Haftpflichtversicherung ist sehr sinnvoll. Yachten oder Sportboote dürfen in Frankreich nicht weitervermietet oder verliehen werden.
Der Internationale Bootsschein (IBS) wurde bis dato an der französischen Küste nicht als weltweiter Registrierungs- und Eigentumsnachweis für Boote anerkannt.
Nach jahrelangen Verhandlungen ist nun endlich erreicht worden, dass Schiffseigner nicht mehr in jedem Fall das kostenpflichtige Flaggenzertifikat zeigen müssen.
Der IBS galt auf allen Gewässern mit Ausnahme von denen entlang der französischen Küste, selbst auf den Binnengewässern Frankreichs. Die ADAC-Schifffahrt berichtet, dass er ab sofort überall im In- und Ausland ausreiche.
Führerscheine:
sind ab 5 PS (3,68 kW) vorgeschrieben, sofern Sie deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland sind. Für Charterboote
unter französischer Flagge gelten die französischen Vorschriften. Nicht alle Gewässer dürfen mit Charterbooten befahren werden. Genaue Auskünfte erhalten Sie meist beim Vercharterer.
Haustiere:
Für Hunde und Katzen, die älter als ein Jahr sind, muß eine Tollwutimpfung
in einem internationalen Impfpass nachgewiesen werden.
Sie darf nicht früher als 30 Tage und länger als ein Jahr vor Einreise
erfolgt sein.
Bei der Einreise über die Strasse mit Bootsanhänger beachten:
Anhänger: Länge ohne Deichsel max. 11,0 m, Breite max. 2,50 m.
Gespanne Länge max.18,0 m .
Ausnahmegenehmigungen bekommen Sie an folgenden Stellen:
Grenze Valenciennes/Belgien:
F 59800 Lille, rue Tournai
Telefon 0033-320.40.54.54
Grenze Kehl:
F 67000 Strasbourg, 43, Rt. du Rhin
Telefon 0033-388.31.93.50
Grenze Saarbrücken:
F 57036 Metz, 17, Quai Richepance
Telefon 0033-387.34.34.34
Grenze Colmar/Mulhouse:
F 68000 Colmar, 2, rue Schvoerer
Telefon 0033-389.20.34.50
BINNEN (Flüsse, Kanäle)
Vorschriften :
Auf französischen Binnengewässern - einschließlich
Rhein und Mosel - wird der Internationale Bootsschein akzeptiert. Fragen Sie aber unbedingt nach, ob Sie nicht zusätzlich ein Flaggenzertifikat brauchen! (siehe Küste)
Genaue Auskünfte geben die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen in Frankreich jeweils für ihr Gebiet:
- 47916 Agen, 1722, Av. de Colmar
Tel.: 0033 - 5.53.69.33.33
- 33028 Bordeaux, BP 61
Tel.: 0033 - 5.56.90.58.00
- 52903 Chaumont, 82, Rue du Cdt-Hugueny
Tel.: 0033 - 3.25.30.79.79
- 21033 Dijon, 57, Rue de Mulhouse
Tel.: 0033 - 3.80.29.44.44
- 59034 Lille, 37, Rue de Plat
Tel.: 0033 - 3.20.15.49.70
- 69321 Lyon, 2, Rue de la Quarantaine
Tel.: 0033 - 4.72.56.59.00
- 71307 Montceau-les-Mines 9,écluse Océan - BP 180
Tel.: 0033 - 3.85.57.21.98
- 34000 Montpellier, 7, rue Richer de Belleval
Tel.: 0033 - 4.67.14.12.00
- 54036 Nancy, 28, Bd. Albert-l.
Tel.: 0033 - 3.83.95.30.01
- 44031 Nantes, 18, quai Ernest Renaud
Tel.: 0033 - 2.40.44.20.20
- 75732 Paris, 2, Rue quai de Grenelle
Tel.: 0033 - 1.40.58.29.99
- 24016 Perigueux, Cité Administrative Bugeaud
Tel.: 0033 - 5.53.03.65.00
- 76022 Rouen, 34, Bd. de Boisguilbert
Tel.: 0033 - 2.35.52.54.56
- 42007 St-Etienne, 43, Av. de la Libération
Tel.: 0033 - 4.77.43.80.00
- 67010 Strasbourg, 25, Rue de la Nuée Bleue
Tel.: 0033 - 3.88.21.74.74
- 31073 Toulouse, 2, port St-Etienne
Tel.: 0033 - 5.61.36.24.24
- 58640 Varennes-Vauxelles, 2, rue Louise Michel
Tel.: 0033 - 3.86.59.77.77
Ankern und Festmachen in Binnengewässern:
Es ist grundsätzlich verboten, in Fahrrinnen und im Kanal zu ankern. Auch darf innerhalb einer Schleuse nachts und außerhalb der Schleusenzeiten, nicht festgemacht werden.
Sicherheitsvorschriften Binnen:
Auf allen französischen Wasserstraßen ist das Tragen von Schwimmwesten vorgeschrieben.
Auf Schiffen, die mehr als 20 t Verdrängung haben, muß sich ein Rettungsboot befinden.
Jedes Boot muß einen Rettungsring an Bord mitführen.
Auf französischen Binnengewässern ist eine Vignette vorgeschrieben. Die Gebühren je qm Bootsfläche (Länge des Bootes über alles x größte Breite = Bootsfläche) werden jährlich neu festgelegt.
Bei der Bootslänge bleiben überstehende Teile (Bugspriet,
Badeplattform etc.) ohne Ansatz.Im Antrag unbedingt die Nutzungsdauer angeben!
Die Vignette muß an der Steuerbordseite der Frontscheibe gut sichtbar angebracht werden.
Anschriften der Ausgabestellen VNF (Voies Navigables des France):
B.P.Nr. 20, F 67016 Strasbourg-Cedex,
Telefon (00 33) 3 90 / 41 06 06
Fax (00 33) 3 88 / 60 31 77
14, rue de l’Est, F 68052 Mulhouse-Cedex,
Telefon (00 33) 3 89 / 45 22 46
Fax (00 33) 3 89 / 45 11 42
30, rue Poincaré, F 57200 Sarresguemines,
Telefon (00 33) 3 87 / 98 11 15
Fax (00 33) 3 87 / 95 59 96
Bezugsstellen für die Vignette auf dem Rhein:
Schleuse Rhein 226,5
VNF Ecluse du Rhein,
14, rue de Bassin, F 68600 Vogelsheim
Telefon (00 33) 3 89 / 72 54 33
Schleuse Rhein km 257,9
Ecluse de raccordement
F 67860 Rhinau
Telefon (00 33) 3 88 / 74 63 33
Für die Mosel gibt es in der Schleuse Thionville
und bei Fahrten über die Maas bei Givet Vignetten.
Das Binnengewässernetz in Frankreich ist ca. 8000 Kilometer groß. Es gibt unzählige große und kleine Kanäle, über die Sie bis zum Mittelmeer gelangen. Dabei treffen Sie immer irgendwo auf eine Reihe der insgesamt ca. 2000 Schleusen und Hebewerke. Hier die wichtigsten Routen:
Maas - Canal de l’Est (Nord) - Rhein-Marne-Kanal - Mosel - Canal de
l’Est (Süd) - Saone - Rhone - Gesamtstrecke Maastricht bis Port St. Louis
1.257 Km und 221 Schleusen
Atlantik - Canal de Neufosse -Canal du Nord - Canal Oise-Aisne -
Marne - Saone - Rhone - Mittelmeer
Gesamtstrecke Dunkerque bis Port St. Louis 1.184 Km und
213 Schleusen
Mosel - Kanal de l’Est - Saone - Rhone - Mittelmeer
Gesamtstrecke Apach bis Port St. Louis 954 Km und 150 Schleusen
Rhein - Rhein-Rhone-Kanal - Saone - Rhone - Mittelmeer
Gesamtstrecke Niffer bis Port St. Louis 740 Km und 134 Schleusen
Gesamtstrecke Iffezheim bis Port St. Louis 894 Km und 144 Schleusen
Garonne - Canal Lateral a la Garonne - Canal du Midi - Mittelmeer
Gesamtstrecke Bordeaux bis Port de la Nouvelle 480 Km und
119 Schleusen
Gesamtstrecke Bordeaux bis Sete 530 Km und 124 Schleusen
Atlantik - Seine - l’Yonne - Canal de Bourgogne - Saone - Rhone -
Mittelmeer
Gesamtstrecke Le Havre bis Port St. Louis 1.224 Km und 232 Schleusen
Atlantik - Canal de la Somme - Aisne - Marne Kanal - Saone - Rhone -
Mittelmeer
Gesamtstrecke St. Valery bis Port St. Louis 1.142 Km und
210 Schleusen
Durchfahrtshöhen (max. 3,5m) und Wassertiefen (max.1,8m) entnehmen Sie bitte aktuellen Flusskarten. Die Kanäle sind oft versandet, so daß Sie bei einem etwas tiefergehenden Boot damit rechnen sollten, einige Mal auf Grund zu laufen...
Beim Schleusen hat wie bei uns in Deutschland die Berufsschifffahrt Vorrang. Alle Kanalschleusen haben das Normmaß 38m x 5m. Es paßt also nur eine "Peniche" rein. Drängeln Sie sich nicht vor! Das gibt Ärger. Absprachen mit den Schiffern und den Schleusenwärtern sind aber nicht verboten.
Je nach Revier sind in Etappen Kontrollschleusen oder -stellen eingerichtet.
Hier sind unaufgefordert die Schiffs- und Personalpapiere
vorzulegen, die Reiseroute anzugeben und ggf. auch Schleusungen
anzumelden.
Schleusenzeiten
- Januar 7.30 bis 17.30 Uhr
- Februar 7.00 bis 18.00 Uhr
- März 7.00 bis 19.00 Uhr
- April bis September 6.30 bis 19.30 Uhr
- Oktober 7.00 bis 18.00 Uhr
- November 7.00 bis 18.00 Uhr
Ausnahmeregelungen für:
- Seine/Port Anglais und Cleon ganzjährig von 7.00 bis 19.00 Uhr
- Rhone ganzjährig von 5.00 bis 21.00 Uhr
- Strasbourg-Stadt und Colmarer Kanal : anfragen bei Wasser-u.Schifffahrtsamt oder ausprobieren...
Die Sonntagsregelung ist nicht mehr einheitlich. Bei geringem Wasserstand und auf wenig befahrenen Strecken
können Sonderregelungen für die Sportschifffahrt bestehen. Informationen darüber erhalten Sie bei der Einfahrt in die erste Schleuse
des jeweiligen Gebietes.
Kanalsperrungen gibt es immer wieder mal. Fragen Sie beim DMYV an. Dort können Sie eine Übersichtskarte mit den Sperrungsterminen kaufen.
Übrigens: alle Automatik-Schleusen sind auf das Normtempo der Penichen abgestimmt. Darum bringt es nichts, schneller zu fahren als diese. Sie stehen sonst nur lange vor verschlossenen Schleusentoren...
Zum Festmachen gibt es meist nur vorn, hinten und in der Mitte der Schleuse Poller oder Stangen. Rote Flaggen am Poller bedeuten "gesperrt" .Wenn Sie nicht an einen freien Poller rankommen, müssen Sie an anderen Wasserfahrzeugen in der Schleuse festmachen. Leinen an der Schleusenwand immer gut beweglich fieren! Nie fest belegen! Kappmesser für Notfälle bereithalten! (Wer hängt schon gern mit dem Boot an einer einzigen Klampe 5m über oder - noch unangenehmer- unter dem Wasserspiegel?)
Es gibt in Frankreich ganz unterschiedliche Schleusenarten.
Wenn Personal die Schleuse bedient, ist im allgemeinen ein Trinkgeld oder sonst was Nettes fällig.
Automatikschleusen ("ECLUSE AUTOMATIQUE") brauchen eine andere Art von Aufmerksamkeit:
Zuerst mal die Ampelsignale:
Es gibt hier Einzel- und Gruppenautomatik. Das funktioniert folgendermaßen:
Etwa 300 m vor der Schleuse steht an Land ein Radarauge, das Sie aber nur dann „zur Schleuse weitermeldet“, wenn Sie sehr langsam daran vorbeifahren. Durch dieses Radarsignal wird die Schleuse zur Einfahrt vorbereitet und Sie sehen am Schleusentor ein rotes und darunter ein grünes Licht (Ampel). Sollte das Einfahrtsradar trotz langsamer Fahrt nicht anspringen, hilft dieser Trick: Schwenken Sie vor dem Radarauge die Bratpfanne (ja, die aus er Kombüse!) so lange hin und her, bis die Ampel Grün über Rot aufleuchtet. Die Einfahrt darf erst dann erfolgen, wenn das rote Licht ausgeht und das grüne Licht stehenbleibt. Der Schleusenvorgang beginnt erst dann, wenn Sie von Hand das Signal dazu geben ( Sie haben also jede Menge Zeit!): In der Mitte der Automatik-Schleuse sind zwei Stangen oder Ketten, eine rote und eine blaue (evtl. auch 1 x Stange und 1 x Kette). Die rote darf nur im Notfall berührt werden, denn sonst schalten Sie die Automatik (entweder der einzelnen Schleuse oder der gesamten Schleusenkette) aus! Schieben Sie die Stange nach oben oder ziehen Sie an der Kette. Ob das Signal angekommen ist, merken Sie daran, daß sich nach einigen Sekunden das Schleusentor schließt. Wenn nicht, wiederholen Sie den Vorgang, bis sich das Tor endlich schließt. Für aussichtslose Fälle finden Sie am Schleusenwärterhäuschen ein Telefon oder eine Gegensprechanlage. Hier müssen Sie dann einen Knopf drücken oder eine Klappe hochheben (Wie an der Autobahn). Wenn der Schleusenwärter sich meldet , können Sie versuchen, Ihr Problem zu übermitteln. Ob es klappt, hängt von Ihrem Französisch ab. Über dieses Telefon ist auch Nachricht zu geben, wenn Sie innerhalb einer Schleusenkette anhalten oder übernachten wollen. Die nächste Schleuse ist bei Schleusengruppen nämlich schon für Sie vorprogrammiert, und wenn Sie die nächste Schleuse dann nicht benutzen, sperren Sie anderen Skippern die Möglichkeit zum Schleusen. Ergibt sich eine Notsituation, so kann über die Sprechanlage Hilfe erbeten werden. Anstelle der Radaraugen gibt es manchmal Metallpfosten an Land. Der Knopf daran muss mittels Bootshaken oder sonstwie gedrückt werden. An manchen Schleusen ist ein Ausleger über dem Kanal, zumeist mit einem Quadrat. Daran hängen Leinen oder ähnliches, die entweder durch Ziehen oder Drehen einen Schleusenvorgang anmelden. Franzosen sind recht erfinderisch beim Konstruieren weiterer Lösungen... Die Art der Automatik ist in guten Flusskarten meist vermerkt.
Ausfahrt aus einer Automatikschleuse: Erst wenn das Tor bis zum Anschlag offen ist, ist die Ausfahrt erlaubt. Fahren Sie so aus (direkt hintereinander oder besser noch seitlich versetzt ) daß mehrere Boote als ein einziges Boot vom Radarauge erfaßt werden. Sobald die erste Lücke in der ausfahrenden Bootsgruppe erkannt wird, gibt es Befehl zum automatischen Schließen der Tore, was durch ein Tonsignal angekündigt wird. Wenn Sie am Ausfahrtstor, waagerecht ins Fahrwasser reichend, eine kleine Stange sehen, gibt es da kein Radar. Dann ist diese Stange vom letzten Boot zu betätigen, um der Schleuse die Beendigung des Schleusenvorganges anzuzeigen. Das klingt kompliziert, ist aber wie vieles in Frankreich dann ganz einfach, und es macht Spaß wenn man die Sache erst mal kapiert hat. In einigen Schleusen können Sie Frischwasser bunkern. Wasseranschlüsse tragen die Aufschrift "Eau potable" .
Müllbehälter und meist auch einen Briefkasten gibt es an jeder Schleuse. Anlegestellen mit sanitären Anlagen (Münzen bereithalten!) findet man auch immer öfter. Wenn es Liegegebühr kostet, steht das auf kleinen Schildern am Ufer. Dann müssen Sie morgens mit "Besuch" rechnen.(Man kommt kassieren...)
Tunnel
Das ist ein Abenteuer besonderer Art in Frankreich.
Die Tunnel sind oft mehrere Kilometer lang, mit scharfkantigen Felswänden und meist unbeleuchtet. Oder es gibt nur ein paar trübe gelbe Lämpchen, die Sie zu allem Überfluß auch noch selber ein- und ausschalten müssen. Wenn Ihre Katze die Navigation nicht übernehmen kann, ist es nützlich, einen guten Scheinwerfer an Bord zu haben. An der Einfahrt ist eine Ampel. An einigen Tunneln ist Voranmeldung nötig. Sie können dies dem entsprechenden Revierplan entnehmen. Voranmeldung ist dort auch dann nötig, wenn die Durchfahrt mit eigener Kraft möglich ist. Die Schleppzeiten sind auf Tafeln an der Einfahrt vermerkt. Vorsicht mit dem Bootshaken ! Die Stromzufuhr für den Schlepper erfolgt über eine Oberleitung an der Tunneldecke; Sie könnten mit dem Haken daran hängen bleiben und dann Tunnelbeleuchtung spielen.... Antennen sollten Sie vollständig absenken wenn Sie qualmende Empfänger nicht so mögen.
KÜSTE
 
Wichtige Anschriften:
Deutsches Generalkonsulat
338, Av. de Prado
Marseille
Telefon 0033- (0)4 91 16 75 20
Féderation Francaise Motonautique (FFM)
3, rue de Charonne
75011 Paris
Telefon 0033- (0)1 43 57 88 00
Französisches Fremdenverkehrsamt,
Westendstr. 47
60325 Frankfurt
Telefon (0 69) 9 75 80 10
Vorschriften bei der Einreise von der Küste aus:
Yachten und Sportboote, die in Frankreich liegen, dürfen nur für den privaten Gebrauch der Eigner verwendet werden. Verkauf, Vermietung oder Verleihung, also die Verwendung zu Einnahmezwecken, ist allgemein untersagt. Die Yachten oder Sportboote dürfen in Frankreich nicht weitervermietet oder -verliehen werden. Man ist da ziemlich streng! Also nichts riskieren!
Für alle Boote ist das Mitführen des Flaggenzertifikates (Rechtslagebescheinigung) (bei Booten
über 15m Länge des Schiffszertifikates)
vorgeschrieben!
Bei Fehlen der vorgeschriebenen Bootspapiere wird heftig kassiert und, wenn Sie nicht zahlen, das Boot an die Kette gelegt.
Nur folgene Fahrzeuge brauchen kein Flaggenzertifikat:
- Kanu, Kajak
- Tretboote mit und ohne Motor
- Kleine Boote vom Typ Jolle für eine Person (nicht mehr als 1,5 m Länge und 1,15 Breite).
- Segel- oder Motorboote anderer Art,(nicht mehr als 2,0 m Länge und 1,20 m Breite)
- Motorschlauchboote,(nicht mehr als 2,75 m Länge und 1,20 m Breite)
- Segelschlauchboote mit weniger als 7qm Segelfläche, (nicht mehr als 3,70 m Länge)
- Surfbretter, Wassermotorräder.
Beachten Sie, daß die Ausstellung des Flaggenzertifikates
meist einige Wochen in Anspruch nimmt. Die Beschaffung der erforderlichen
Unterlagen für Boote älterer Bauart ist oft sehr schwierig.
Anträge für das Flaggenzertifikat: beim Bundesamt für
Seeschifffahrt und HydrographieBernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Telefon (0 40) 31 90 - 0
Papiere und Formalkram
Für deutsche Urlauber reichen Personalausweise. Es ist aber durchaus
möglich, daß ein (möglicherweise an Bord befindlicher) ausländischer Gast für Frankreich ein Visum benötigt.
Jugendliche bis 16 Jahre müssen im Besitz eines Kinderausweises
sein, sofern sie nicht im Paß der Eltern eingetragen sind.
Kommen Sie aus Übersee bzw. von der afrikanischen
Küste her an, so haben Sie sich zuvor zu erkundigen, ob
der anzulaufende Hafen auch ein Hafenzollamt besitzt. Ebenfalls müssen Sie beachten, ob bei der Einreise ein Impfzeugnis (z.B. Pocken)
oder dergleichen benötigt wird. Auskunft hierüber erhalten Sie vom
Amtlichen Französischen Verkehrsbüro in Frankfurt, oder über die
konsularischen Vertretungen.
Bei Einreise über den Wasserweg ist im angelaufenen Hafen einzuklarieren
(ggf. zollrechtliche Abfertigung).
Bei der Ein- oder Ausreise über Binnenwasserwege ist eine Vignette
erforderlich (s.Kapitel "Binnen")
Sicherheitsausrüstung und -vorschriften (Küste):
Grundregel für die seemännische Sorgfaltspflicht ist die Sicherheitsausrüstung:
Französische Bootsbesitzer haben die französischen Bestimmungen
je nach Fahrtgebiet zu beachten. Für Fahrzeuge unter deutscher Flagge gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
An Bord sind mitzuführen: Ohnmachtssichere Schwimmwesten mit
Signalpfeife für jede Person, Rettungsring mit Wurfleine und Nachtrettungslicht,
Rettungsinsel je nach Personenzahl und Fahrtgebiet,
Anker mit Kette und / oder Kettenvorläufer und Leine, Treibanker,
Kappmesser oder Kappbeil, Kompaß, Fernglas, Radarreflektor (sehr
wichtig, da die meisten Boote aus Kunststoff oder Holz gebaut sind
und eine Radarortung z.B. auch bei Schräglage noch gewährleistet
werden muß), Lenzpumpe (auch bei eingebauter automatischer Bilgenpumpe),
Eimer und Ösfaß, Signalhorn oder Trillerpfeife, Signalflaggen
und internationales Signalbuch, Notsignale, Sturmstreichhölzer, Riemen
oder Paddel je nach Bootsgröße, Bootshaken, ausreichend Leinen,
Taschenlampe und Ersatzbatterien, Handscheinwerfer, Feuerlöscher,
Erste-Hilfe-Kasten und Bordapotheke, Seenotfunksender,
Sicherheitsgurte mit Leine und Karabinerhaken, Werkzeuge, Ersatzteile,
Reserveöl und -treibstoff.
UKW-Sprechfunkanlagen und Radioempfänger. Was die UKW-Bedienung anbetrifft,
sollte im Notfall jede Person an Bord einen richtigen Notruf abgeben können.
Ebenfalls sollte der Umgang mit den Seekarten und die Positionsbestimmung
nicht nur vom Skipper beherrscht werden.
Für in Seenot geratene Schiffe ist in Frankreichs die CROSSMED
(Centre Règional Opèrationel de Survcillance et de Sauvetage)
und SNSM (Sociètè Nationale de Sauvetage en Mer) zuständig.
Erreichbar sind die Seenotzentralen von See aus über UKW-Kanal
16 und über die Arbeitskanäle der Küstenfunkstellen (Hafenbehörden).
Die schnellste Einleitung einer Rettungsaktion wird über
den in der Nähe liegenden Hafen erreicht. Die Rufnummer und den
UKW-Arbeitskanal finden Sie in den Hafenbeschreibungen.
Es wird empfohlen, sich von der Capitanerie, Zoll- oder Polizeidienststelle
das Reisedokument „Avis de Passage“ der Seenotleitstelle aushändigen
zu lassen. Dort eingetragen werden alle Daten des Bootes,
die geplante Reiseroute und alle Namen der Crewmitglieder . Das Dokument ist vor dem Auslaufen der Hafenbehörde zu übergeben.
Bei der Ankunft im Bestimmungshafen muß das „Avis de Passage“ wieder
abgemeldet oder für den nächsten Törn erneuert werden.
Achten Sie aber unbedingt darauf daß Sie die angegebene Reiseroute auch einhalten. Sonst ist das Dokument sinnlos.
Wetterberichte / Sturmwarnungen
An Bord sind der „Yachtfunkdienst Mittelmeer“ und evtl. die neuesten
Auszüge aus dem „Nautischen Funkdienst“ des Bundesamt für Seeschiffahrt
und Hydrographie (BSH), Hamburg, mitzuführen. Hierin sind alle Frequenzen der Sendestationen aufgeführt, über
welche Sie den Wetterfunkdienst und den Sturmwarndienst erhalten.
Es empfiehlt sich , einen Casetten-Recorder mitlaufen zu lassen,
da die Übermittlung sehr schnell abgelesen wird. Über NAVTEX können z. B. von Quickborn und Rom gute
Wettermeldungen und der zu erwartende Seegang empfangen werden.
Bei den Hafenbehörden werden die aktuellen Wettervorhersagen
und Sturmwarnungen ausgehängt.
Windübersicht Frankreich:
Westliches Mittelmeer, Golf de
Lyon und Küste Languedoc-Roussillon:
während des gesamten Jahres mehr und stärkere Winde als im Golf von Genua.
Der Mistral tritt mit unterschiedlichen Windstärken, böig und stürmisch nur aus nördlicher Richtung auf
Tramontana und Scirocco können unterschiedliche Windrichtungen (und Stärken) haben.
Weitere Hinweise auf Vorschriften und Markierungen an der Küste:
An den französischen Küsten gilt das internationale Betonnungssystem
„A“. Örtliche Abweichungen sind zu beachten.
Es gelten die KVR und die Vorschriften der Hafenbehörden.
Die Befeuerung der Häfen ist inden Hafenhandbüchern,
den neuesten Seekarten und den Leuchtfeuerverzeichnissen verzeichnet.
Marinas führen oft eigene Lichter, die Sie in den genannten Verzeichnissen nicht finden.
Achten Sie vor allem bei schlechter Sicht auf ausgelegte Fischernetze, die sehr schwer zu erkennen sind (durch verschiedenfarbige
„Fischwinker“ - dünne bunte Plastikpinne- gekennzeichnet).
Tauchgebiete sind entweder mit Boje oder Tender, der Flagge „A" des internationalen Flaggenalphabetes oder einer roten
Flagge mit weißem, senkrechtem Streifen angezeigt. Von Tauchgebieten
50 m Sicherheitsabstand halten!
Badezonen sind mit gelben, zylinderförmigen Bojen oder Spitztonnen
gekennzeichnet. Sie reichen bis 300 m in die See. Ab ca.
500 m vor der Küste ist daher besondere Vorsicht gegeben.
Wasserskizonen sind in einer Breite von ca. 25 m durch gelbe
Kugelbojen markiert.
Das Angeln ist von Bord aus ohne Genehmigung erlaubt.
Die Fische dürfen aber nur zum eigenen Verzehr bestimmt sein.
Auskünfte über örtliche Einschränkungen erhalten Sie in den Häfen.
Militär
In der Regel liegen Sperrgebiete vor Hafeneinfahrten und sind in den Seekarten eingezeichnet, können aber auch bei
den Hafenämtern erfragt werden.Zeitpunkt und
Schießgebiete sowie anderslautende Signale werden über Funk, Zeitung
und Aushang bei den Hafenbehörden angekündigt.
Signal für gesperrte Gebiete: bei Tag drei Bälle übereinander
und bei Nacht drei rote Lichter übereinander.
Sie werden entweder an auffälliger Stelle an Land oder
auf Wachfahrzeugen zu Wasser gezeigt.
Bei Annäherung an ein Manövergebiet müssen Sie sofort
aufstoppen, beidrehen und den Anweisungen der Wachtposten
Folge leisten.
Schießübungen werden durch zwei rote Flaggen angekündigt.
Eine rote Flagge bedeutet " Schießübung läuft"!
Deutsch - Französisch - damit Sie sich leichter verständigen können:
Mini-Dolmetscher Deutsch-Französisch

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